29.07.2025

Die Einhaltung der 'Handelsvertreterbefreiung' gemäß der PSD2-Verordnung ist aufgrund der vielen Regeln nahezu unmöglich. Im folgenden Artikel erklärt Maurice Jongmans diese Ausnahme. 

  • Marktplätze und Plattformen können die Bedingungen für die 'Handelsvertreterausnahme' fast nie erfüllen

  • Die niederländische Zentralbank setzt die Regeln immer noch weniger streng durch als ihr deutsches Pendant

Unter bestimmten Bedingungen erlaubt eine 'Handelsvertreterausnahme' Marktplätzen und Plattformen, Zahlungen zu verarbeiten, ohne eine Lizenz bei der De Nederlandsche Bank (DNB) beantragen zu müssen. Der tägliche Alltag zeigt, dass diese 'Ausnahme für Handelsvertreter', wie sie derzeit in den Niederlanden angewendet wird, nicht mehr lange existiert, da man kaum jemals alle Bedingungen erfüllen kann.

Warum ist es für Betreiber von Marktplätzen oder Plattformen klüger, eine Lizenz zu beantragen oder mit einem PSP zusammenzuarbeiten?

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Was ist die 'Handelsvertreterausnahme'?

Um PSD2 zu entsprechen, haben Marktplätze und Handelsplattformen mehrere Optionen: eine Lizenz bei der DNB beantragen, Zahlungsabwicklungen an einen Plattform-PSP auslagern oder die sogenannte 'Handelsvertreterausnahme' nutzen. 

Eine Plattform kann die Ausnahme nur nutzen, wenn sie im Namen einer der beteiligten Parteien handelt. Sie muss daher mehr sein als nur ein Vermittler, und die Plattform muss beispielsweise in der Lage sein, den Verkaufspreis selbst festzulegen. Die Durchsetzung dieser Regeln liegt in den Händen der niederländischen Zentralbank. Sie hat angekündigt, dass sie die Einhaltung durch Plattformen und Marktplätze besser überwachen wird. In der Praxis sind die niederländischen Vollzugsbehörden in diesem Bereich jedoch viel entspannter als die unserer östlichen Nachbarn. 

 

Unterschied zu Deutschland

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die deutsche Aufsichtsbehörde für Finanzmärkte. Anders als die DNB ist die BaFin sehr klar: Für Online-Plattformen ist die Handelsvertreterausnahme in der Regel vollständig ausgeschlossen. Erstens, weil die meisten Plattformen nicht nur eine vertragliche Vereinbarung mit dem Käufer oder Verkäufer, sondern oft mit beiden haben. Zweitens, weil Verkäufe auf Marktplätzen oft automatisiert sind und daher kein Raum für Verhandlungen besteht. Natürlich stellt sich die Frage, ob diese strikte Unterscheidung zwischen offline und online gerechtfertigt ist, argumentiert die deutsche Rechtsexpertin Susanne Grohe in diesem klaren Blog, denn auch in der Offline-Welt haben Handelsvertreter manchmal keinen Spielraum für Verhandlungen. 


Ein niederländisches Beispiel

Obwohl es eine Ausnahme ist und daher in den meisten Fällen nicht genutzt werden kann, gibt es eine bekannte niederländische Partei, die die Handelsvertreterausnahme nutzt: bol.com.


In den letzten Jahren hat sich bol.com von einem Webshop zu einem Online-Marktplatz entwickelt, der nicht nur seine eigenen Produkte, sondern auch die Waren anderer Verkäufer anbietet. Früher übernahm bol.com die Verantwortung für den gesamten Prozess: das Debitorenrisiko (wenn der Käufer nicht bezahlt), das Rückgaberecht, den Kundenservice, das Versandrisiko, den Kundenservice und die Garantie. Allerdings verweist bol.com zunehmend auf den Verkäufer auf der Plattform für diese Punkte, und daher wird fraglich, ob die Ausnahme für Handelsvertreter noch erfüllt wird.


Vertrauen der Verbraucher

Die Frage ist, ob Sie als Plattform oder Marktplatz diese Verantwortung übernehmen sollten. Wenn Sie eine Sharing-Plattform für Wohnmobile und Wohnwagen haben und das Urlaubsfahrzeug bleibt auf der Autoroute du Soleil stehen, wer ist dann für die Kosten verantwortlich? Außerdem ist es sehr wichtig für die Käufer auf der Plattform zu wissen, an welche Partei sie sich mit Fragen oder Beschwerden bezüglich der Lieferung wenden können. Die niederländische Verbraucher- und Marktbehörde (ACM) behält dies genau im Auge, was durch ein Beispiel vom letzten Sommer über Verkäufer auf bol.com nach mehreren Sendungen des Verbraucherprogramms Radar gezeigt wird. 


Ist das Ende nah?

Die 'Handelsvertreterausnahme' wurde bereits in der PSD beschrieben und in der PSD2 weiter erklärt. Dennoch gibt es weiterhin Unsicherheit, aber 2021 können (Online-)Handelsplattformen die Bedingungen für die Ausnahme tatsächlich nicht erfüllen.


'Agenturvereinbarungen' kennen wir hauptsächlich aus der Reisebranche und der Möbelindustrie und sind nicht leicht auf Online-Plattformen und Marktplätze anwendbar. Meiner Meinung nach ist es daher wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis auch die Parteien mit 'Handelsvertreterausnahme' eine Lizenz beantragen oder Dienstleistungen eines Plattform-PSPs in Anspruch nehmen müssen.' - Maurice Jongmans, CEO Online Payment Platform

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