22.07.2025

Am 12. Juli trat die europäische 'Plattform-zu-Geschäft' (P2B)-Verordnung in Kraft. Unternehmer tätigen zunehmend Geschäfte über Online-Marktplätze. Die Europäische Kommission möchte sie unterstützen, indem sie Regeln darüber festlegt, was in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen werden sollte, mehr Transparenz bei Rankings bietet und sie bei der Streitbeilegung unterstützt. Nicht genug Zeit, die gesamte Verordnung durchzulesen? Das ist verständlich, daher fassen wir die vier wichtigsten Bereiche zusammen und diskutieren sie. 

1. Auf wen findet die P2B-Verordnung Anwendung?

Die P2B-Verordnung gilt für Plattformen, die Transaktionen zwischen Unternehmen (Verkäufern) und Verbrauchern (Käufern) erleichtern. Selbst wenn die endgültige Transaktion nicht auf der Plattform selbst, sondern auf der Website des Verkäufers oder an einem physischen Standort erfolgt. Denken Sie an Vergleichsseiten wie Gaslicht.com oder eine Plattform wie 1kapper, die es Ihnen ermöglicht, einen Termin im örtlichen Friseursalon zu vereinbaren.  

Eine Plattform fällt unter die P2B-Verordnung, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:

  • Die Verkäufer auf der Plattform befinden sich in der Europäischen Union

  • Auf der Plattform werden Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern in der Europäischen Union angeboten

  • Auf der Plattform bieten Verkäufer Produkte und Dienstleistungen Verbrauchern (B2C) und nicht Geschäft zu Geschäft (B2B) an

  • Die Plattform hat eine vertragliche Vereinbarung mit den Verkäufern, die ihre Produkte oder Dienstleistungen anbieten

Es kommt auch vor, dass Plattformen nicht von der P2B-Verordnung erfasst werden. Logischerweise muss ein Online-Shop, der direkt an Verbraucher verkauft, die in der Verordnung festgelegten Bestimmungen nicht einhalten. Plattformen, die es Verbrauchern ermöglichen, Produkte untereinander auszutauschen (kostenlos), wie Nextdoor oder Peerby, sind ebenfalls geschützt. 

Haben Sie Zweifel, ob Ihre Plattform die Verordnung einhalten muss? Laden Sie die Infografik herunter

2. Welche Anforderungen müssen die allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen?

Die Europäische Kommission hat auch eine Reihe neuer Regeln für die allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Plattform festgelegt. Zum Beispiel müssen die Geschäftsbedingungen in klarer Sprache geschrieben und für Verkäufer auf der Plattform leicht zu finden sein. Darüber hinaus enthalten die Geschäftsbedingungen eine Beschreibung, auf welche Daten, einschließlich personenbezogener Daten, ein Verkäufer Zugriff haben wird.

Wenn es eine Änderung in den Geschäftsbedingungen gibt, hat ein Verkäufer 15 Tage Zeit, um zu entscheiden, ob er den neuen Bedingungen zustimmt oder ob er keine Produkte und Dienstleistungen mehr über die Plattform anbietet. Bei einer drastischen Änderung gilt eine längere Kündigungsfrist, die dem Verkäufer mehr Zeit gibt, sich richtig vorzubereiten. Im Falle einer textlichen Änderung, einer Änderung der gesetzlichen Verpflichtungen oder einer Änderung im Zusammenhang mit einer Bedrohung für Verbraucher (wie Betrug), gilt keine Kündigungsfrist.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben auch, wann eine Plattform berechtigt ist, einen Verkäufer zu sperren oder zu entfernen. Dafür muss eine gute Begründung mit objektiven Gründen vorliegen, wie wiederholte Verstöße gegen die Geschäftsbedingungen oder das Anbieten schlechter Produkte oder Dienstleistungen. Eine Plattform muss einen Verkäufer mindestens 30 Tage vor ihrer Entfernung informieren, es sei denn, es liegt ein akuter Grund vor. 

3. Welche Regeln gelten für Rankings und das Verhältnis zwischen eigenen Produkten und denen Dritter?

Rankings sind für Verkäufer auf einer Plattform äußerst wichtig. Themen wie hohe Rücksendungen, Stornierungen oder niedrige Bewertungen von Käufern können das Ranking eines Verkäufers in den Suchergebnissen beeinflussen. Die Europäische Kommission möchte, dass Plattformanbieter mehr Einblick in die Parameter gewähren, die zur Bestimmung des Rankings verwendet werden. Daher sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch die wichtigsten Parameter und deren Bedeutung enthalten. Wenn es möglich ist, im Gegenzug für eine Zahlung im Ranking aufzusteigen, muss dies ebenfalls klar in den Geschäftsbedingungen beschrieben sein. Schließlich darf ein Plattformbetreiber seinen eigenen Produkten im Vergleich zu den Produkten Dritter keinen Vorzug geben. Auch dies muss vom Plattformbetreiber klar kommuniziert werden. 

4. Welche Änderungen gibt es bei der Beschwerdebearbeitung und auf wen trifft dies zu?

Zur Lösung von Streitigkeiten zwischen einer Plattform und einem Verkäufer hat die Europäische Kommission neue Regeln für die größeren Akteure aufgestellt. Dies sind Plattformen mit über 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Diese Parteien müssen ein internes System für die Beschwerdebearbeitung einrichten, bei dem Verkäufer ihre Beschwerden einfach und schnell vorbringen können. Darüber hinaus ernennen diese Plattformen zwei oder mehr Mediatoren, die in der Lage sind, Streitigkeiten alternativ, außergerichtlich, zu lösen. Sollte dennoch eine Klage anstehen, kann eine gemeinnützige Organisation im Namen der Verkäufer auftreten. 

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