Vier Dinge, die Sie beachten sollten, wenn Sie eine Plattform nach Deutschland erweitern
28.07.2025

Welche Themen sollten Sie unbedingt berücksichtigen, wenn Sie nach Deutschland expandieren möchten? Susanne Grohé von Annerton spricht über die folgenden Themen:
- SEPA-Lastschrift ist eine sehr beliebte Online-Zahlungsmethode
- Keine Ausnahme für Handelsvertreter auf deutschen Plattformen
- Klar sichtbare 'Kauf-Buttons' und 'Impressum' auf der Website
Zahlungen kommen mit lokalen Eigenheiten
Genauso wie jedes Land seine eigene Küche, Feiertage und besonderen Traditionen hat, ist die Zahlungsmethode oft eine lokale Angelegenheit. Wenn Sie in die Vereinigten Staaten reisen, vergessen Sie nicht Ihre Kreditkarte. Wenn Sie jedoch Currywurst und Pommes an einem deutschen Bahnhof kaufen möchten, stellen Sie sicher, dass Sie Bargeld in Ihrer Brieftasche haben.
Die Eigenheiten des Ziellandes zu berücksichtigen, ist sehr wichtig, bevor Sie Ihre Plattform oder Marktplatzaktivitäten internationalisieren.

Wir fragten Dr. Susanne Grohé, Partnerin und Gründerin der Anwaltskanzlei Annerton, welche wichtigen rechtlichen Aspekte zu beachten sind, wenn Sie auf den deutschen Markt expandieren möchten.
1. Die deutsche Vorliebe für Lastschriften
In Deutschland werden immer noch viele Transaktionen in bar abgewickelt. Obwohl sich dies unter dem Einfluss von Covid-19 ändert, gibt es im Vergleich zu den Niederlanden noch wenig Nutzung von Online-Zahlungen oder Online-Banking. Die Kreditkartendurchdringung liegt bei etwa 30 Prozent, wobei junge Leute die größte Nutzergruppe sind. Es gibt keine deutsche Alternative zu iDeal, obwohl Klarna's ‚Sofort‘ auf dem Vormarsch zu sein scheint.
Wenn sie online einkaufen, neigen deutsche Verbraucher dazu, die SEPA-Lastschriftoption zu nutzen, sie nennen dies ‚Elektronisches Lastschriftverfahren‘ (ELV). Wenn Sie zum Beispiel Fußballschuhe online kaufen, erteilen Sie dem Sportartikelhändler die Erlaubnis, Geld von Ihrem Bankkonto für diesen Kauf abzubuchen.
Allerdings bringt die Lastschrift-Option Risiken mit sich. Die Bank überprüft nicht, ob der Käufer über ausreichende Mittel verfügt, um den Kauf abzuschließen. Kunden können diese Lastschriften auch innerhalb von 8 Wochen nach dem Kauf ohne Rückbuchungsschutz stornieren. Daher ist es besonders bei größeren Beträgen ratsam, eine Treuhandlösung zu wählen, so dass sowohl die Lieferung des Produkts als auch die Zahlung abgesichert sind.
Ein gutes Beispiel, das die Beliebtheit von Lastschriften veranschaulicht, ist, dass das Bezahlen über PayPal in Deutschland erst richtig an Fahrt gewann, als sie auch ‚Lastschrift‘ hinzufügten und die Notwendigkeit einer Kreditkarte zur Nutzung der PayPal-Dienste ausschlossen.

Unser größter deutscher Partner, eBay Kleinanzeigen, nutzt ebenfalls eine Treuhandlösung: Sicher bezahlen.
2. Die unterschiedliche Interpretation der Handelsvertreter-Ausnahme
In den Niederlanden können Marktplätze und Plattformen unter bestimmten Bedingungen Zahlungen abwickeln, ohne eine Lizenz bei der De Nederlandsche Bank (DNB) beantragen zu müssen. Dies wird auch als ‚Handelsvertreter-Ausnahme‘ bezeichnet. Aufgrund einer anderen Interpretation der europäischen PSD2-Regelung ist dies in Deutschland nicht möglich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die deutsche Finanzmarktaufsicht, ist sehr klar: Für Online-Plattformen ist die Handelsvertreter-Ausnahme im Allgemeinen vollständig ausgeschlossen.
Ein Marktplatz oder eine Plattform, die in Deutschland Geschäfte machen möchte, kann daher selbst eine Lizenz beantragen oder einen Plattform-Zahlungsdienstleister (Platform-PSP) wählen.
3. Die Impressumspflicht - und kostspielige Strafen bei Fehlen
Jede Organisation, die in Deutschland Geschäftsdienstleistungen online anbietet, muss ein klares Impressum haben, gemäß § 5 des Telemediengesetzes (TMG). Diese ‚Impressumspflicht‘ soll Transparenz für Kunden bieten, damit sie sofort wissen, an wen sie sich im Falle eines Problems wenden können. Für Online-Marktplätze und Plattformen ist dies besonders wichtig. Auch alle sozialen Medienkonten, wenn sie kommerziell genutzt werden, müssen ein klares Impressum haben.
Ein Impressum muss leicht zu finden sein und mindestens die folgenden Informationen enthalten: Name der Organisation, die Adresse (ein Postfach ist nicht ausreichend), eine Kontaktperson (in der Regel E-Mail-Adresse und Telefonnummer), die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und die Handelsregisternummer.
Das Fehlen eines Impressums kann zu Strafen von bis zu 50.000 Euro führen. Im Zweifelsfall ist es viel günstiger, auf jeder Webseite ein Impressum zu platzieren, als zu vermuten, dass es für Ihre Plattform oder Ihren Marktplatz nicht notwendig ist.
4. Der sehr klare Kauf-Button
§ 312j des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besagt, unter ‚besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr‘, dass ein Verkäufer verpflichtet ist, deutlich zu machen, dass der Kunde für seinen Kauf zahlen muss. Wenn der Verkauf über einen ‚Kauf-Button‘ getätigt wird, muss dieser klar lesbar „zahlungspflichtig bestellen“ lauten. Diese gesetzliche Verpflichtung besteht seit Ende 2012 und soll Online-Verbraucher vor Internet-Betrug schützen.
Die oben genannten Merkmale in Bezug auf Zahlungsvorlieben, das Fehlen der ‚Agentenausnahme‘ und Beispiele für Verbraucherschutz sind nur die Spitze des Eisbergs, wenn ein Plattform- oder Marktplatzinhaber in Deutschland Geschäfte machen möchte. Denken Sie in jedem Fall daran, dass die Änderung der Zahlungsvorlieben ein harter Kampf ist und es wahrscheinlich effektiver ist, sich gut über die lokalen Eigenheiten zu informieren und sich entsprechend anzupassen.











