Neue DAC7-Verordnung für Plattformen in Europa

Die neue europäische DAC7-Gesetzgebung verpflichtet Plattformen, den lokalen Steuerbehörden Angaben über ihre Nutzer zu melden. Obwohl bei diesem neuen Gesetz das Prinzip der Datenminimierung nicht angewendet wird, passierte es den Senat nahezu als Formsache. Dazu habe ich in der niederländischen überregionalen Tageszeitung Trouw einen Meinungsbeitrag veröffentlicht. 

Was ist die DAC7-Regelung?

DAC7 ist eine europäische Regelung, die in allen europäischen Staaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Gesetzgebung ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten, und alle Plattformen müssen sie einhalten.

Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, verkaufende Nutzer digitaler Plattformen an die lokalen Steuerbehörden zu melden, die diese Informationen dann an andere Steuerbehörden weitergeben. So soll Steuerhinterziehung verhindert werden. Notwendig wurde diese Gesetzgebung, weil immer mehr Menschen ihre Wohnung über AIRBNB vermieteten, diese Einkünfte aber nicht in ihrer Steuererklärung angaben.

Wann muss ein Nutzer gemeldet werden?

Wenn ein Verkäufer auf einer digitalen Plattform mehr als 30 Transaktionen tätigt oder für mehr als 2.000 Euro verkauft, muss er in die DAC7-Meldung aufgenommen werden. Dann müssen zahlreiche Angaben zu diesen Nutzern gemacht werden, etwa Name, Adresse, Wohnort und Geburtsdatum, aber auch die Steuernummer (Tax Identification Number). Für Verbraucher in den Niederlanden ist das ihre Bürgerservicenummer (BSN).

Wird eine Immobilie vermietet, müssen außerdem das Grundbuchkennzeichen der betreffenden Immobilie sowie die Anzahl der Tage (Nächte), an denen sie vermietet wurde, gemeldet werden. 

Wie kann ich als Plattform die DAC7-Regelung einhalten?

Plattformen erheben die nun geforderten spezifischen Informationen über Nutzer normalerweise nicht. Aus Datenschutzsicht sollten sie das auch gar nicht tun. Schließlich sind Datenminimierung und Privacy First die Leitprinzipien. Viele dieser Daten werden jedoch für die Zahlungsdienste von OPP erhoben. OPP kann Plattformen daher bei der Einhaltung der DAC7-Regelung unterstützen. Indem die Daten wiederverwendet werden, die OPP ohnehin für seine Dienste erhebt, kann die Plattform die DAC7-Regelung leichter einhalten und muss diese Daten nicht selbst anfordern und speichern.

Die DAC7-Services von OPP

Die DAC7-Meldung lässt sich nicht vollständig direkt über OPP abwickeln. Wir gehen derzeit nämlich davon aus, dass wir dafür auch die BSN (und für alle ausländischen Verkäufer die lokale TIN) erheben müssen. Diese Informationen erheben wir normalerweise nicht.

OPP wird seine Systeme so anpassen, dass auch die TIN der Nutzer erhoben und verifiziert wird. Außerdem nehmen wir Anpassungen vor, damit pro Transaktion ein Grundbuchkennzeichen in einem festgelegten Format gemeldet werden kann. Handelt es sich um Immobilien, kann in diesem Format auch die Anzahl der Nächte ergänzt werden. Darüber hinaus richtet OPP die Meldungen so ein, dass sie auch von OPP erstellt und übermittelt werden können.  

Zeitplan

Da die Gesetzgebung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, muss die erste Meldung im ersten Quartal 2024 erfolgen. OPP beginnt daher in der kommenden Zeit mit den notwendigen technischen Anpassungen. Außerdem erstellt unser Vertriebsteam für jede Plattform ein Angebot für DAC7-Services. Möchte eine Plattform diesen Service von OPP beziehen, wird ein Maßnahmenplan erstellt, einschließlich der technischen Änderungen, die die Plattform vornehmen muss.

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